
Zu Beginn der Behandlung finden probatorische Sitzungen statt (2-4 Probesitzungen), welche dem gegenseitigen Kennenlernen dienen. Danach können Sie und ich entscheiden, ob wir die gemeinsame psychotherapeutische Arbeit fortführen möchten. Die probatorischen Sitzungen werden von den Krankenkassen in der Regel ohne zusätzliche Antragstellung bezahlt.
