Nach telefonischer Kontaktaufnahme wird ein möglichst zeitnaher Termin für ein Erstgespräch vereinbart. Dieses Gespräch findet im Rahmen der sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde* statt und dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der ersten Schilderung ihres Anliegens sowie der Klärung der Notwendigkeit einer ambulanten Psychotherapie und gegebenenfalls Erörterung weiterer Beratungs- und Therapieoptionen.
In diesem Gespräch wird auch der weitere Ablauf geklärt d.h. bei Bedarf und Wunsch werden weitere Sitzungstermine vereinbart und offene Fragen geklärt. Sollten Sie in den letzten zwölf Monaten bereits mindestens 50 Minuten psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch genommen haben, kann direkt mit den probatorischen Sitzungen begonnen werden. Im Rahmen der probatorischen Sitzungen werden außerdem die notwendigen Anträge bei ihrer Krankenkasse eingereicht.
Wichtig: Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin ihre Versichertenkarte (elektronische Gesundheitskarte) mit.